Einladung zum Festakt 20 Jahre Fachverband

Der Vorstand des Fachverbandes lädt hiermit alle Mitglieder herzlichst zum Festakt 20 Jahre Fachverband ein. Nähere Informationen dazu sind unter Veranstaltungen zu finden.

Lösungen der Praxisfragen

Die Lösungen der Praxisfragen sind unter Veranstaltungen zu finden.

Informationen zu Dolmetschern

Unter folgender Internetadresse kann nach qualifizierten und beeidigten Dolmetschern gesucht werden.

http://www.justiz-dolmetscher.de/

Materialien für die Frühjahrsschulungen 2010

Die Materialien für die Frühjahrsschulungen 2010 sind unter Veranstaltungen zu finden.

Frühjahrsschulungen 2010

Die Termine und Örtlichkeiten für die Frühjahrsschulungen 2010 sind unter Veranstaltungen zu finden.

Verwaltungsvorschrift zum PStG

Die vom Bundeskabinett beschlossene und dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitete Verwaltungsvorschrift zum PStG (PStG-VwV) wird am 12.02.2010 im Bundesrat behandelt. Sie kann unter folgendem Link aufgerufen und ausgedruckt werden:

 

http://www.bundesrat.de/cln_161/SharedDocs/Drucksachen/2009/0801-900/889-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/889-09.pdf

Bilder der Fachtagung Oktober 2009

Fotos der Fachtagung sind unter Veranstaltungen zu finden.

Erlass zur Eintragung von Ortsteilen erloschen

Mit dem Inkrafttreten des PStG neu und den Ausführungsverordnungen des Landes Thüringen ist der Erlass des Thüringer Innenministeriums zur Bezeichnung von Orten in Personenstandsbüchern und –urkunden - Angabe des Namens des Gemeindeteils vom 04. September 2000 (Veröff. Thür. Staatsanzeiger S. 1899, Gesetzessammlung Ordner I, Ländervorschriften 10) erloschen.

Ab 01. Januar 2009 sind in den Beurkundungen die Orte deshalb ausschließlich nach PStG und PStV zu beurkunden, es ist anzugeben der Name der Gemeinde. Bei Orten, die zusammengelegt, umbenannt oder eingegliedert wurden, ist der bisherigen Bezeichnung mit dem Wort jetzt der jetzige Gemeindename hinzuzufügen.

Neuer Artikel zum "Testamentsverzeichnis - Mitteilungen zu Kindern" unter Fachfragen

Unter dem Menüpunkt Fachfragen ist ein neuer Artikel über das "Testamentsverzeichnis - Mitteilungen zu Kindern" zu finden.

Vorbereitung der Herbstschulungen

Informationen zum Personenstandsrechtsreformgesetz 2009

Informationen zum, in der Herbstschulung vorgestellten, Personenstandsrechtsreformgesetz sind unter Fachfragen zu finden.

Neuer Artikel unter Fachfragen

Unter dem Menüpunkt Fachfragen ist ein neuer Artikel über die "Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen zur Benutzung im Ausland" zu finden.

Zuständige Behörde für Anfechtung von Vaterschaften

Thüringer Verordnung über die Zuständigkeit nach § 1600 Abs. 1 Nr. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 20. September 2008.

Gemäß dieser Verordnung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt die zuständige Behörde für die Anfechtung von Vaterschaften lt. § 1600 BGB im Land Thüringen.

Neue Erläuterung zu einer fachspezifischen Fragestellung

Apostille

Sollte sich nach Rücksprache mit der Botschaft/Standesamt herausstellen, dass Sie tatsächlich eine solche Beglaubigung benötigen, müssten Sie sich an folgende Stelle wenden:

 

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 200

Frau Geist

Weimarplatz 4

99423 Weimar

 

Telefon: 0361/ 37 73 75 42.

 

Zur Beglaubigung können Sie persönlich oder eine von Ihnen beauftragte Person während der Bürozeiten von Montag bis Freitag von 08.30 - 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr vorsprechen.

 

Falls Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können Sie sich auch auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt wenden. Bei der Übersendung der Unterlagen sollten Sie angeben, daß Sie eine Beglaubigung der Bescheinigungen/Urkunden für die Benutzung z.B. in der Ukraine oder Standesamt in ... benötigen.

 

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt pro zu beglaubigende Urkunde bzw. Bescheinigung 15 €.

Bei Übersendung auf dem Postweg kommen die Nachnahmegebühr und Überweisungsgebühr noch hinzu.

Verfahrensweise des Standesamtes I von Berlin ab dem 01.01.2009

  • Alle Anordnungen nach § 41 PStG (Geburten und Sterbefälle), die bis zum 31.12.2008 beim Standesamt I eingegangen sind, werden dort auch bearbeitet, da es sich bei der Anordnung um Verwaltungsakte handelt.
  • Alle dort vorliegenden Anträge auf Anlegung eines Familienbuches, die bis zum Stichtag nicht erstellt sind, werden 2009 zurückgesandt, da es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Antrag handelt.
  • Alle Namenserklärungen, die bis zum 31.12.2008 beim Standesamt I zugegangen sind, werden dort noch bearbeitet. Geht die Eklärung erst ab dem 02.01.2009 ein, wird sie dem Absender zurückgeschickt.

Wir schlagen vor, ab Mitte Dezember 2008 keine Erklärungen mehr nach Berlin zu senden und dann ab Januar 2009 in eigener Zuständigkeit tätig zu werden. Bei Rückfragen bitte die Fachberater kontaktieren !