Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen zur Benutzung im Ausland
Für Urkunden der Amtsgerichte (z.B. Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle) und Notare (z.B. Grundstücksverträge, notarielle Erklärungen bzw. Bevollmächtigungen, notarielle Beglaubigungen von Kopien) sowie über die Befugnis zur Vornahme einer Übersetzung durch einen zugelassenen Dolmetscher bzw. Übersetzer werden Legalisationen durch das Landgericht in dessen Einzugsbereich die Amtsgerichte, Notare oder Übersetzer ihren Sitz bzw. ihre Zulassung erhalten haben vorgenommen.
Pro Beglaubigung wird nach unserem Kenntnisstand vom zuständigen Landgericht eine Gebühr i.H.v. 13,00 € erhoben (Vorkasse).
Vor einer persönlichen Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.
Anschriften der Landgerichte im Freistaat Thüringen | Zuständig für Amtsgericht | |
Landgericht Erfurt | Postfach 739 | Apolda, Arnstadt, Artern, Erfurt, |
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Landgericht Gera | Postfach 1764 | Altenburg, Gera, Greiz, Jena, |
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Landgericht Meiningen | Postfach 100462 | Bad Salzungen, Hildburghausen, |
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Landgericht Mühlhausen | Postfach 1165 | Bad Langensalza, Eisenach, |
Stand 01/2008
Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen zur Benutzung im Ausland
Zuständig für die Vornahme einer Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen, die von Verwaltungsbehörden des Freistaats Thüringen ausgestellt worden sind, ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 200
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Ansprechpartner: Frau Geist
Tel.: (0361)37 73 75 42.
1. Vertreter: Herr Buhlau
Tel.: (0361)37 73 71 80
2. Vertreter: Frau Gräfe
Tel.: (0361)37 73 75 40.
Zur Legalisation kann persönlich oder eine beauftragte Person während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 15:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorgesprochen werden (Haus 3, Erdgeschoß, Zimmer 1316, bei Vertretung Zimmer 1315 bzw. 1312). Vorsprachen außerhalb der genannten Zeiten bedürfen einer unbedingten Terminvereinbarung.
Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann man sich auch auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt wenden. Bei der Übersendung der Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden im Original) auf dem Postweg muss zwingend das Verwendungsland und eine Rücksendeadresse angegeben werden.
Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt pro zu beglaubigende Urkunde bzw. Bescheinigung 15,00 Euro. Bei Übersendung auf dem Postweg kommt noch die Nachnahme- und Überweisungsgebühr der Post i.H.v. ca. 6,00 € hinzu.
Die Legalisation hat vor der Übersetzung in die Amtssprache des Landes in dem die Urkunde bzw. Bescheinigung Verwendung finden soll zu erfolgen.