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Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen zur Benutzung im Ausland

Für Urkunden der Amtsgerichte (z.B. Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle) und Notare (z.B. Grundstücksverträge, notarielle Erklärungen bzw. Bevollmächtigungen, notarielle Beglaubigungen von Kopien) sowie über die Befugnis zur Vornahme einer Übersetzung durch einen zugelassenen Dolmetscher bzw. Übersetzer werden Legalisationen durch das Landgericht in dessen Einzugsbereich die Amtsgerichte, Notare oder Übersetzer ihren Sitz bzw. ihre Zulassung erhalten haben vorgenommen.

Pro Beglaubigung wird nach unserem Kenntnisstand vom zuständigen Landgericht eine Gebühr i.H.v. 13,00 € erhoben (Vorkasse).

Vor einer persönlichen Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

 

Anschriften der Landgerichte im Freistaat Thüringen
 
Zuständig für Amtsgericht

Landgericht Erfurt
Domplatz 37
99084 Erfurt
Tel.: (0361)3775535 oder
(0361)3775580

Postfach 739
99014 Erfurt

Apolda, Arnstadt, Artern, Erfurt,
Gotha, Sömmerda, Weimar

 

 

 

Landgericht Gera
Rudolf-Diener-Str. 2
07545 Gera
Tel.: (Zentrale) (0365)8340
oder
(Verwaltungsgeschäftsstelle)
(0365)8341210 oder
(0365)8341211

Postfach 1764
07501 Gera

Altenburg, Gera, Greiz, Jena,
Lobenstein, Pößneck, Rudolstadt,
Saalfeld, Stadtroda

 

 

 

Landgericht Meiningen
Lindenallee 15
98617 Meiningen
Tel.: (03693)5090
(Zentrale - zur Verwaltungsgeschäftsstelle des Landgerichtes verbinden lassen)

Postfach 100462
98604 Meiningen

Bad Salzungen, Hildburghausen,
Ilmenau, Meiningen, Schmalkalden,
Sonneberg, Suhl

 

 

 

Landgericht Mühlhausen
Eisenacher Str. 41
99974 Mühlhausen
Tel.: (Zentrale) (03601)4580
oder
(Verwaltungsgeschäftsstelle)
(03601)458220

Postfach 1165
99961 Mühlhausen

Bad Langensalza, Eisenach,
Heiligenstadt, Mühlhausen,
Nordhausen, Sondershausen

Stand 01/2008

Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen zur Benutzung im Ausland

Zuständig für die Vornahme einer Legalisation von Urkunden und Bescheinigungen, die von Verwaltungsbehörden des Freistaats Thüringen ausgestellt worden sind, ist das

Thüringer Landesverwaltungsamt

Referat 200

Weimarplatz 4

99423 Weimar

Ansprechpartner: Frau Geist

Tel.: (0361)37 73 75 42.

1. Vertreter: Herr Buhlau

Tel.: (0361)37 73 71 80

 

2. Vertreter: Frau Gräfe

Tel.: (0361)37 73 75 40.

 

Zur Legalisation kann persönlich oder eine beauftragte Person während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13:30 bis 15:00 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung vorgesprochen werden (Haus 3, Erdgeschoß, Zimmer 1316, bei Vertretung Zimmer 1315 bzw. 1312). Vorsprachen außerhalb der genannten Zeiten bedürfen einer unbedingten Terminvereinbarung.

Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, kann man sich auch auf postalischem Wege an das Thüringer Landesverwaltungsamt wenden. Bei der Übersendung der Unterlagen (z.B. Personenstandsurkunden im Original) auf dem Postweg muss zwingend das Verwendungsland und eine Rücksendeadresse angegeben werden.

Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt pro zu beglaubigende Urkunde bzw. Bescheinigung 15,00 Euro. Bei Übersendung auf dem Postweg kommt noch die Nachnahme- und Überweisungsgebühr der Post i.H.v. ca. 6,00 € hinzu.

 

Die Legalisation hat vor der Übersetzung in die Amtssprache des Landes in dem die Urkunde bzw. Bescheinigung Verwendung finden soll zu erfolgen.